Einla­dung zur SMOG-Jahreshauptversammlung

Liebe Mitglieder,

zusammen mit dem Vorstand lade ich Sie ganz herz­lich zur Mitgliederversammlung

am Donnerstag, den 7. März 2024, 19.00 Uhr, im Semi­nar­raum der Fa. TROX X-Fans GmbH, Heinz Trox Str. 1, 36251 Bad Hers­feld ein. Folgende Tages­ord­nung ist vorgesehen:

  1. Eröff­nung und Begrüßung
  2. Gruß­worte von Gästen
  3. Fest­stel­lung der ordnungs­mä­ßigen Einbe­ru­fung, der Zahl der anwe­senden stimm­be­rech­tigten Mitglieder und der Beschluss­fä­hig­keit der Mitgliederversammlung
  4. Geneh­mi­gung der Tagesordnung
  5. Bericht des Vorstands und der Geschäftsführerin
  6. Bericht der Schatz­meis­terin mit Jahres­rech­nung und Rech­nungs­le­gung für das kommende Rechnungsjahr
  7. Aussprache über die Berichte
  8. Bericht der Kassenprüfer
  9. Antrag zur Ände­rung der Satzung gemäß beigefügtem Antrag § 8.7
  10. Entlas­tung des Vorstands
  11. Wahl eines Wahl­lei­ters / einer Wahlleiterin
  12. Neuwahl von Beisit­zern im Vorstand
  13. Neuwahl der Kassenprüfer/Kassenprüferinnen
  14. Abstim­mung über weitere Teil­nahme bei „Künste öffnen Welten“
  15. Abstim­mung über eine Bewer­bung bei EU - Programm zur Bekämp­fung von Gewalt (CERV)
  16. Allge­meine Aussprache

Gemäß § 9 Abs. 3 der Vereins­sat­zung kann jedes Mitglied bis spätes­tens eine Woche vor dem Tag der Mitglie­der­ver­samm­lung beim Vorstand schrift­lich bean­tragen, dass weitere Ange­le­gen­heiten nach­träg­lich auf die Tages­ord­nung gesetzt werden. Die Frist zur Vorlage entspre­chender Anträge endet deshalb am 23.2.2023.

Mit freund­li­chen Grüßen

(Erwin Maisch), 1. Vorsitzender

Antrag auf Ände­rung der Satzung § 8 Absatz 7

     § 8

Vorstand

  1. …. (6)

(7)    Die Vertre­tungs­macht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belas­tung und zu sons­tigen Verfü­gungen über Grund­stücke oder grund­stücks­gleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als € 5000 (in Worten: Fünf­tau­send) die Zustim­mung der Mitglie­der­ver­samm­lung erfor­der­lich ist.

Über die Bean­tra­gung und Umset­zung von Projekt­för­de­rungen und Zuwen­dungen entscheidet der Vorstand. Die Mitglie­der­ver­samm­lung wird durch den Jahres­be­richt des Vorstandes informiert.

(8) …. (10)

Begrün­dung: Bei der Bean­tra­gung von Förder­gel­dern hat sich in der Praxis heraus­ge­stellt, dass die bean­tragten Förder­summen deut­lich über 5.000 Euro liegen und mit dem bishe­rigen Passus nicht gemeint war, dass die Akquise von Förder­gel­dern von der Mitglie­der­ver­samm­lung geneh­migt werden muss. Das würde in der Praxis die Arbeit des Vereins lähmen.



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