Liebe Mitglieder,
zusammen mit dem Vorstand lade ich Sie ganz herzlich zur Mitgliederversammlung
am Donnerstag, den 7. März 2024, 19.00 Uhr, im Seminarraum der Fa. TROX X-Fans GmbH, Heinz Trox Str. 1, 36251 Bad Hersfeld ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
- Eröffnung und Begrüßung
- Grußworte von Gästen
- Feststellung der ordnungsmäßigen Einberufung, der Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
- Genehmigung der Tagesordnung
- Bericht des Vorstands und der Geschäftsführerin
- Bericht der Schatzmeisterin mit Jahresrechnung und Rechnungslegung für das kommende Rechnungsjahr
- Aussprache über die Berichte
- Bericht der Kassenprüfer
- Antrag zur Änderung der Satzung gemäß beigefügtem Antrag § 8.7
- Entlastung des Vorstands
- Wahl eines Wahlleiters / einer Wahlleiterin
- Neuwahl von Beisitzern im Vorstand
- Neuwahl der Kassenprüfer/Kassenprüferinnen
- Abstimmung über weitere Teilnahme bei „Künste öffnen Welten“
- Abstimmung über eine Bewerbung bei EU - Programm zur Bekämpfung von Gewalt (CERV)
- Allgemeine Aussprache
Gemäß § 9 Abs. 3 der Vereinssatzung kann jedes Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Die Frist zur Vorlage entsprechender Anträge endet deshalb am 23.2.2023.
Mit freundlichen Grüßen
(Erwin Maisch), 1. Vorsitzender
Antrag auf Änderung der Satzung § 8 Absatz 7
§ 8
Vorstand
- …. (6)
(7) Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als € 5000 (in Worten: Fünftausend) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Über die Beantragung und Umsetzung von Projektförderungen und Zuwendungen entscheidet der Vorstand. Die Mitgliederversammlung wird durch den Jahresbericht des Vorstandes informiert.
(8) …. (10)
Begründung: Bei der Beantragung von Fördergeldern hat sich in der Praxis herausgestellt, dass die beantragten Fördersummen deutlich über 5.000 Euro liegen und mit dem bisherigen Passus nicht gemeint war, dass die Akquise von Fördergeldern von der Mitgliederversammlung genehmigt werden muss. Das würde in der Praxis die Arbeit des Vereins lähmen.