Buslot­sen­aus­bil­dung

Buslotsen helfen, orga­ni­sieren und ordnen das Einsteigen, den Trans­port und das Aussteigen der Schü­le­rinnen und Schüler in den Schul­bussen auf dem Weg von und zur Schule.
In den vergan­genen Jahren wurden mehrere Tausend Buslotsen in Osthessen ausge­bildet, die wesent­lich dazu beigetragen haben, Konflikte und Sach­be­schä­di­gung in den Bussen dras­tisch zu senken.

Infor­ma­tionen zu den Voraus­set­zungen, der Beschu­lung und der Arbeit von und mit Schulbuslotsen

  1. Recht­liche Voraussetzungen
  • Mindes­tens 14 Jahre alt
  • Soziale Reife
  • Frei­wil­lig­keit
  • Erlaub­nis­er­klä­rung der Eltern
  • Ansprech­partner der Schule (Koor­di­na­torin / Koor­di­nator der Schule)
  • Einbin­dung möglichst aller Schulen, deren Schüler/innen mit den glei­chen Bussen fahren.
  • Ergän­zung der jewei­ligen Schul­ord­nung um eine Busordnung.
  1. Persön­liche Voraus­set­zungen für die Schulbuslotsen
  • Freund­lich­keit
  • Höflich­keit
  • Bestimmt­heit
  • Team­fä­hig­keit
  • Verant­wor­tungs­be­reit­schaft
  • Aufge­schlos­sen­heit
  • Zivil­cou­rage
  • Soziale Kompe­tenz
  1. Regeln für alle Busnutzer

         An der Bushaltestelle

  • sollen sich die Schüler/innen anstellen (Taschen sind hinter­ein­ander abzustellen)
  • Nach­laufen, Ball­spiele sind zu vermeiden
  • Straße ist kein Spielplatz

Beim Einsteigen

  • Je 2 Schul­bus­lot­sinnen / Schul­bus­lotsen stehen am Einstieg
  • Die Reihen­folge beim Einstieg wird vom Anstehen bzw. der Reihen­folge der Taschen bestimmt.
  • Empfeh­lung: Tasche oder Ruck­sack möglichst in der Hand

Im Bus

  • Keine Konflikte schaffen
  • Darauf achten, dass freie Sitz­plätze auch genutzt werden bzw. genutzt werden können
  • Beschä­di­gungen unterlassen

Beim Aussteigen

  • Gere­geltes ruhiges Aussteigen
  • Über­queren der Fahr­bahn erst nachdem der Bus weiter gefahren ist ggf. an einem Fußgängerüberweg/Fußgängerampel.
  1. Aufgaben der Schulbuslotsen
  • Unfälle auf dem Schulweg verhindern
  • Bustrans­port sicherer machen, beson­ders für Jüngere
  • Drän­geln und Stoßen an den Halte­stellen vermindern
  • Busfahrer während der Fahrt entlasten (Schüler/innen sitzen/halten sich fest)

Gewalt und Streitigkeiten

  • Fehl­ver­halten entgegenwirken
  • Auf Vermei­dung von Beschä­di­gungen und Schmie­re­reien am Bus hinwirken
  • Vorfälle anspre­chen und ggf. weiterleiten

Konflikte

  • Auf Regel­ein­hal­tung hinwirken
  • Faires Verhalten fördern
  • Ansprech­partner sein, bei Konflikten vermitteln/entschärfen
  • Konflikte lösen ohne Gewaltanwendung
  • Über­zeugen statt petzen
  • Vorbild sein (auch außer­halb des unmit­tel­baren Dienstes)
  1. Ausbil­dung

Grund­sätz­lich durch Poli­zei­be­am­tinnen und Poli­zei­be­amte der Jugendverkehrsschulen
Die Ausbil­dung umfasst mindes­tens folgende Einheiten

  • Vermitt­lung der Inhalte des Anti­ge­walt­se­mi­nars „Cool sein / Cool bleiben“
  • Sicher­heit im Schulbusverkehr
  • Regeln an der Bushal­te­stelle und im Bus,
  • Wie spricht man die Mitschüler/innen an?
  • Gewalt­freies Schlichten von Konflikten,
  • prak­ti­sches Trai­ning an einer Bushal­te­stelle, mit und im Bus

sowie eine entlang der Tätig­keit beglei­tende Weiter­bil­dung und laufende Bera­tung einer „nicht­ver­let­zenden Ärger­mit­tei­lung“ durch die jewei­ligen Koordinatorinnen/ Koor­di­na­toren der Schule.
Sinn­voll ist eine Ausbil­dung zum Schü­ler­streit­schlichter, einem weiterem Angebot des Vereins „Schule machen ohne Gewalt (SMOG)“ e.V.

  1. Erlaub­nis­er­klä­rung der Erzie­hungs­be­rech­tigten ist schrift­lich abzugeben
  2. Einbin­dung in die Schul­ord­nung der Schule

Die Regeln über das Verhalten an den Bushal­te­stellen und in den Bussen sollten in geeig­neter Form in die Schul­ord­nung aufge­nommen werden (auch dann, wenn die Busse teil­weise nicht an der Schule direkt abfahren/ankommen).

  1. Einbin­dung in das Schul­pro­gramm der Schule

Die Buslots­en­tä­tig­keit einer Schule wird umso erfolg­rei­cher sein, je besser es in das schu­li­sche Gesamt­kon­zept der Gewalt- und Sucht­prä­ven­tion einge­passt ist.
Ansprechpartner:

SMOG e.V., Geschäfts­stelle, Schloss­bergstr. 4, 36286 Neuen­stein Frau Heide Aust, Tel.: 06677/918211, E-Mail: kontakt@smogline.de

Träger: Poli­zei­prä­si­dium Osthessen

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