Einla­dung zur Jahreshauptversammlung

Liebes Mitglied,

hiermit lade ich ganz herz­lich zur Mitglie­der­ver­samm­lung am
Donnerstag, den 23.03.2017, 19.00 Uhr,
im Kurfürs­ten­zimmer des Stadt­schlosses in Fulda ein.

Folgende Tages­ord­nung ist vorge­sehen:

1.    Eröff­nung und Begrü­ßung
2.    Gruß­worte von Gästen
3.    Fest­stel­lung der ordnungs­mä­ßigen Einbe­ru­fung, der Zahl der anwe­senden stimm­be­rech­tigten Mitglieder und der Beschluss­fä­hig­keit der Mitglie­der­ver­samm­lung
4.    Geneh­mi­gung der Tages­ord­nung
5.    Bericht des Vorstands
6.    Bericht der Schatz­meis­terin mit Jahres­rech­nung und Rech­nungs­le­gung für das kommende Rech­nungs­jahr
7.    Aussprache über die Berichte
8.    Bericht der Kassen­prüfer
9.    Antrag auf Satzungs­än­de­rung § 5 (2) Been­di­gung der Mitglied­schaft (siehe Antrag)
10.    Entlas­tung des Vorstands
11.    Neuwahl des Vorstands
12.    Neuwahl der Kassen­prüfer
13.    Allge­meine Aussprache

Gemäß § 9 Abs. 3 der Vereins­sat­zung kann jedes Mitglied bis spätes­tens eine Woche vor dem Tag der Mitglie­der­ver­samm­lung beim Vorstand schrift­lich bean­tragen, dass weitere Ange­le­gen­heiten nach­träg­lich auf die Tages­ord­nung gesetzt werden. Die Frist zur Vorlage entspre­chender Anträge endet deshalb am 15.03.2017.

 


Antrag 1 zur Ände­rung der Satzung § 5 (2)

Der Vorstand von SMOG e.V. bean­tragt ein Satzungs­än­de­rung auf der Mitglie­der­ver­samm­lung von SMOG e.V. am Donnerstag, den 23.03.2017, 19.00 Uhr,
im Kurfürs­ten­zimmer des Stadt­schlosses in Fulda.


Bishe­rige Fassung:
§ 5
Been­di­gung der Mitglied­schaft
(1)        Die Mitglied­schaft endet durch Tod, Austritts­er­klä­rung, Ausschluss oder Strei­chung der Mitglied­schaft.
(2)         Der Austritt ist gegen­über dem Vorstand schrift­lich zu erklären. Der Austritt ist unter Einhal­tung einer Kündi­gungs­frist von sechs Monaten zu jedem Kalen­der­jah­res­ende zulässig. Zur Einhal­tung der Frist ist recht­zei­tiger Zugang der Austritts­er­klä­rung an ein Mitglied des Vorstands erfor­der­lich.


Bean­tragte Neufas­sung:
§ 5
Been­di­gung der Mitglied­schaft
(1)     Die Mitglied­schaft endet durch Tod,Austrittserklärung, Ausschluss oder Strei­chung der Mitglied­schaft.
(2)    Der Austritt ist gegen­über dem Vorstand oder der SMOG-Geschäfts­stelle schrift­lich zu erklären. Der Austritt ist unter Einhal­tung einer Kündi­gungs­frist von drei Monaten zu jedem Kalen­der­jah­res­ende zulässig. Zur Einhal­tung der Frist ist recht­zei­tiger Zugang der Austritts­er­klä­rung an ein Mitglied des Vorstands oder die SMOG-Geschäfts­stelle erfor­der­lich.


Begrün­dung:
In der Praxis hat sich über die letzten Jahre heraus­ge­stellt, dass die bishe­rige Frist zur Been­di­gung der Mitglied­schaft bei SMOG e.V. von sechs Monaten zum Ende jeden Kalen­der­jahres sehr lang gewählt ist. Um hier den Mitglie­dern entgegen zu kommen, hält der Vorstand eine verkürzte Frist für sinnvoll.



Zusammenarbeit und Unterstützung durch:



Diese Website verwendet technisch erforderliche Cookies, um eine bestmögliche Funktionalität zu gewährleisten. Mehr lesen

Ok