Liebes Mitglied,
hiermit lade ich ganz herzlich zur Mitgliederversammlung am
Donnerstag, den 23.03.2017, 19.00 Uhr,
im Kurfürstenzimmer des Stadtschlosses in Fulda ein.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Grußworte von Gästen
3. Feststellung der ordnungsmäßigen Einberufung, der Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
4. Genehmigung der Tagesordnung
5. Bericht des Vorstands
6. Bericht der Schatzmeisterin mit Jahresrechnung und Rechnungslegung für das kommende Rechnungsjahr
7. Aussprache über die Berichte
8. Bericht der Kassenprüfer
9. Antrag auf Satzungsänderung § 5 (2) Beendigung der Mitgliedschaft (siehe Antrag)
10. Entlastung des Vorstands
11. Neuwahl des Vorstands
12. Neuwahl der Kassenprüfer
13. Allgemeine Aussprache
Gemäß § 9 Abs. 3 der Vereinssatzung kann jedes Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Die Frist zur Vorlage entsprechender Anträge endet deshalb am 15.03.2017.
Antrag 1 zur Änderung der Satzung § 5 (2)
Der Vorstand von SMOG e.V. beantragt ein Satzungsänderung auf der Mitgliederversammlung von SMOG e.V. am Donnerstag, den 23.03.2017, 19.00 Uhr,
im Kurfürstenzimmer des Stadtschlosses in Fulda.
Bisherige Fassung:
§ 5
Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung, Ausschluss oder Streichung der Mitgliedschaft.
(2) Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zu jedem Kalenderjahresende zulässig. Zur Einhaltung der Frist ist rechtzeitiger Zugang der Austrittserklärung an ein Mitglied des Vorstands erforderlich.
Beantragte Neufassung:
§ 5
Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod,Austrittserklärung, Ausschluss oder Streichung der Mitgliedschaft.
(2) Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand oder der SMOG-Geschäftsstelle schriftlich zu erklären. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu jedem Kalenderjahresende zulässig. Zur Einhaltung der Frist ist rechtzeitiger Zugang der Austrittserklärung an ein Mitglied des Vorstands oder die SMOG-Geschäftsstelle erforderlich.
Begründung:
In der Praxis hat sich über die letzten Jahre herausgestellt, dass die bisherige Frist zur Beendigung der Mitgliedschaft bei SMOG e.V. von sechs Monaten zum Ende jeden Kalenderjahres sehr lang gewählt ist. Um hier den Mitgliedern entgegen zu kommen, hält der Vorstand eine verkürzte Frist für sinnvoll.